Der Unternehmenssteuersatz in Japan beträgt 30,62 Prozent. Körperschaftsteuersatz in Japan betrug im Zeitraum von 1993 bis 2025 durchschnittlich 39,59 Prozent und erreichte 1994 mit 52,40 Prozent seinen bisherigen Höchststand sowie 2019 mit 30,62 Prozent seinen bisherigen Tiefststand.
Körperschaftsteuersatz in Japan betrug im Zeitraum von 1993 bis 2025 durchschnittlich 39,59 Prozent und erreichte 1994 mit 52,40 Prozent seinen bisherigen Höchststand sowie 2019 mit 30,62 Prozent seinen bisherigen Tiefststand.
Die Körperschaftsteuer in Japan wird voraussichtlich bis Ende 2025 30,62 Prozent erreichen, gemäß den globalen Makromodellen von Trading Economics und den Erwartungen der Analysten. Langfristig wird erwartet, dass der Körperschaftsteuersatz in Japan um das Jahr 2026 herum bei etwa 30,62 Prozent liegen wird, gemäß unseren ökonometrischen Modellen.